aecora

CPS VERTRAG AECORA 2023


VERTRAGSBEDINGUNGEN AECORA FÜR                       
SOFTWARENUTZUNG & CUSTOMER PRO SUPPORT (CPS) / REV. 09/21

 

wird abgeschlossen

zwischen

und

 

 

 

AECORA IT GmbH

IZ NÖ-Süd, Strasse 2, Objekt M6/7

2355 Wiener Neudorf

im folgenden Kunde genannt

im folgenden AECORA genannt


ALLGEMEINES:

Name des Kassensystems / Software:

 

Entspricht Auftrag AB Nr.:

Anzahl der Kassenplätze / Lizenzen beim Kunden:

 

Nutzung & CPS je Kassenplatz netto pro Jahr:

  EUR

Zahlungsbedingung:

Die Gebühr ist zahlbar 1 x pro Jahr im Voraus

Mindest-Vertragsdauer (3 Jahre):

von 

bis

                  


                                                          

VEREINBARTE KONDITIONEN:

Servergebühr/Jahr

INKLUSIVE

Telefonischer Support

2 Std./Jahr inkludiert (Tel: +43 2236 388 38 88)

Supportzeiten

Mo-Sa 8-20 Uhr

Online Support

INKLUSIVE            (support@cabcash.at)

Updates

INKLUSIVE

Upgrades / Apps

ZUM SONDERPREIS

Dienstleistung/Std. Sonderkonditionen

80,00 Euro

Reparaturdauer

Sofortaustausch nach Verfügbarkeit

Vorab-Austausch

INKLUSIVE

 

Die von AECORA gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind immer zu Beginn eines neuen Vertragsjahres ohne jeden Abzug fällig und werden mittels SEPA-Lastschrift von uns eingezogen.

Alle angeführten Preise verstehen sich exkl. USt.

 


VERTRAGSINHALT:

1. Vertragsgegenstand:
Gegenstand des Vertrages ist
a) das Nutzungsrecht der Software CABCASH, RETAILCASH & andere durch AECORA zur Verfügung gestellte Software Programme (nachfolgend „SOFTWARE“) durch den Kunden im Ausmaß der beauftragten Anzahl an Lizenzen, in definierter Versionsnummer (Release), gemäß erfolgter Bestellung und Auftragsbestätigung (siehe Punkt 2.)
b) die Inanspruchnahme von Hotline-und Wartungsdienstleistungen (siehe Punkt 3.) und
c) die laufende Anpassung (Software Updates) durch die AECORA für die Software (siehe Punkt 4.).
Vertragsbestandteil gegenständlichen Vertrages sind auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der AECORA, die von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft herausgegebenen allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Softwaresupport-Leistungen, und die Datenschutzbestimmungen der AECORA, die der Vertragspartner auf der Website der AECORA (www.aecora.at) zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen gegenständlichen Vertragsparteien, soweit keine anderen Bedingungen schriftlich vor Auftragsbeginn vereinbart wurden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, auf welcher Vertragsseite auch immer, gelten nur, wenn diese abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart wurden. Eine konkludente Anerkennung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag sind nurdann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für ein Abgehen von der Schriftformerfordernis. Nebenabreden bestehen nicht.

2. Nutzungsrecht:
2.1. Die AECORA räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht am vertragsgegenständlichen Softwarepaket zum Einsatz für den eigenen gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ein.
2.2. Der Kunde sagt demgemäß zu, die Software ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden, die Software oder Teile derselben an Dritte in welcher Art auch immer nicht weiterzugeben, diese auch nicht im Servicebetrieb für Dritte zu nutzen, sei dies entgeltlich oder unentgeltlich, die Software weder zu kopieren noch sonst wie zu vervielfältigen oder sonst Dritten in welcher Art auch immerzugänglich zu machen. dies gilt allerdings nicht für das Herstellen von Kopien für die eigene Datensicherung.
2.3. Der Kunde anerkennt, dass es sich bei der Software um Betriebsgeheimnisse des Herstellers handelt, weiters, dass alle Rechte an der Software(insbesondere Patente oder Urheberrechte) beim Patentinhaber bzw. Urheber verbleiben, die Werknutzungsrechte jedenfalls bei der AECORA verbleiben. Sofern die Software oder Teile derselben nicht als Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes anzusehen sind, wird vereinbart, die Software zur Gänze wie derartige Werke zu behandeln.
2.4. Eine andere als die vereinbarte Nutzung bedarf der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung durch die AECORA. Das Nutzungsrecht wird auf eine bestimmte vereinbarte Dauer eingeräumt. Die tatsächliche Nichtausübung des Gebrauches oder der Nutzung, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Kunden jedoch nicht, das Entgelt oder Teile desselben zurückzuverlangen, zurückzubehalten oder sonst wie seiner Leistungspflicht nicht nachzukommen.
2.5. AECORA steht ein sofortiges Kündigungsrecht zu, wenn der Kunde den gegenständlichen CPS Vertrag verletzt.
2.6. Im Leistungsumfang für die mobile Nutzung der Kassensysteme CABCASH & RETAILCASH SMART/N5 ist eine Daten-SIM Karte enthalten, welche im uneingeschränkten Eigentum der AECORA verbleibt.

3. Leistungsumfang Hotline-und Wartungsdienstleistungen:
„Wartung“ im Sinne dieses Vertrages bedeutet die Aufklärung und Beseitigung von Störungen und Mängeln im Betrieb der Software. Allfällige Wartungsdienstleistungen führt AECORA in den Büroräumen der AECORA durch. Verlangt der Kunde, dass Arbeiten am Aufstellungsort durchgeführt werden, gehen sämtliche Reisekosten und Spesen zu seinen Lasten.
Treten Mängel an der Software auf, meldet der Kunde derenSymptome und Folgen sowie die Dringlichkeit ihrer Behebung schriftlich per Email, oder über ein ihm zur Verfügung gestelltes Online Supportsystem unter Angabe einer detaillierten Fehlerbeschreibung an AECORA und stellt soweit notwendig, Rechenzeit auf demeigenen System und Daten zur Fehleranalyse zur Verfügung.
Die Telefonhotline steht CPS Kunden von Montag bis Samstag von 8:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Die aktuelle Nummer der Hotline ist unter www.aecora.at einsehbar. Jeder darüber hinaus gehende Bereitschaftsdienst kostet € 160,00/Stunde und wird in Intervallen zu 15 Minuten abgerechnet.
Aufwände von AECORA zur Wiederherstellung korrekter Datenbestände, die sich aus der nicht ordnungsgemäßen Verwendung ergeben, sowie Serviceleistungen, die wegen mutwilliger oder fahrlässiger Fehlbedienung notwendig werden, sind nicht durch diesen Vertrag abgedeckt und werden zu den jeweils gültigen Stunden-bzw. Tagessätzen nach Aufwand verrechnet.
Das Hotline-und Wartungsentgelt für die unter Punkt 3 beschriebenen Tätigkeiten ist in den vereinbarten Konditionen festgehalten.

4. Software Updates und Weiterentwicklung:
4.1. Im Rahmen der stetigen Weiterentwicklungen der Software, wird AECORA den Kunden über die Verfügbarkeit neuer Versionen per Mail oder Ankündigung auf der Webseite informieren.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich die Software durch die jeweils veröffentlichten Updates auf den aktuellsten Stand zu bringen.
4.3. AECORA bietet nach Erfordernis gegen Entgelt die Installation und Datenübernahme aus vorangegangenen Versionen bzw. Schulungskurse an, die das erforderliche Wissen zur Handhabung der Software vermitteln.
4.4. Updates der Software und hardwarespezifischer Firmware bzw. Betriebssystemrelevante Updates müssen über eine vom Kunden bereitgestellte Datenverbindung durchgeführt werden. Eine Nutzung der im Vertrag enthaltenen Daten-SIM Karte ist hierfür nicht vorgesehen. Datenverbrauch welcher über durchschnittliche (zur normalen Verwendung der Software) Datenvolumina hinausgeht, kann von AECORA an den Kunden weiterverrechnet werden.

5. Vertragsdauer:
5.1.Für diesen Vertrag besteht eine Bindungsdauer von 36 Monaten. Die Bindung startet mit dem in Seite 1 vereinbarten Beginndatum. Ein ordentliches Kündigungsrecht während der minimalen Bindungsdauer besteht nicht. Nach Ablauf der Bindungsdauer verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr, wenn nicht zumindest 3 Monate vorher durch eingeschriebenes Schreiben an die AECORA die Kündigung ausgesprochen wurde.
Das vereinbarte Nutzungsrecht der Software erlischt nach Ablauf dieser Frist. Der Serverzugang des Kunden wird stillgelegt und alle Daten inklusive etwaige Backups auf den Servern der AECORA werden gelöscht. Daten-SIM Karten werden gesperrt und müssen, sowie überlassene Hardware,unverzüglich an die AECORA retourniert werden.

6. Gewährleistung:
6.1. AECORA leistet Gewähr dafür, dass die Software zum Zeitpunkt der Auslieferung mit der Produktbeschreibung und der Konfigurationsspezifikation übereinstimmt.Abweichungen davon oder zusätzliche Anforderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch AECORA.
6.2. AECORA haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden einschließlich Datenverlust ist ausgeschlossen.
6.3. Leistungsverzögerungen, die auf nicht vollständige, später abgeänderte oder nicht rechtzeitig erbrachte Anforderungen, Unterlagen oder Mitteilungen durch den Kunden zurückzuführen sind, sind von der AECORA nicht zu verantworten.
6.4.Einvernehmlich wird festgehalten, dass ein Fehler oder Mangel nur dann vorliegt, wenn er jederzeit unter den gleichen Systembedingungen in Gegenwart eines Vertreters von AECORA reproduzierbar und ersichtlich ist und der Kunde AECORA alle Bezug habenden Unterlagen ohne jeglichen Verzug zur Verfügung stellt.
Im Rahmen von Gewährleistung und Schadenersatz ist AECORA verpflichtet, nach seiner Wahl die betroffenen Softwareteile in der Betriebsstätte von AECORA auszubessern oder auszutauschen.
6.5. AECORA übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verseuchung von Softwarekomponenten mit Computerviren, ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-und Lagerbedingungen), sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
6.6.Soweit die Haftung nach diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Subauftragnehmer von AECORA.

7. Datensicherung:
Datensicherungen am Server der AECORA werden täglich automatisiert durchgeführt und werden längstens 1 Quartal eines Kalenderjahres aufbewahrt. Darüber hinaus gehende Sicherungen werden nicht weiter aufbewahrt und willigen die Vertragsteile in eine Löschung derselben ein. Der Kunde ist für eine externe Sicherung seiner Daten jeweils zum Ende eines Quartals selbst verantwortlich.

8. Hardwarewechsel:
Im Falle eines Hardwaredefektes oder eines sonstigen zwingend notwendigen Hardwarewechsels darf die Software auf einer neuen Hardware eingesetzt werden. Die notwendigen Hardware Spezifikationen der Software sind durch den Kunden zu berücksichtigen. Dem Vertragspartner wird die vorherige Kontaktnahme mit AECORA zur Abstimmung entsprechender vorheriger technischer Maßnahmen empfohlen. Jegliche notwendige Hardwarespezifikationen der Software sind durch den Kunden allein zu berücksichtigen.

9. Garantie und Austausch von Hardware:
9.1. Die Garantiebestimmungen variieren entsprechend der jeweiligen Herstellergarantie. Etwaige Versandkosten zur AECORA trägt der Kunde, Versandkosten zum Kunden werden von der AECORA getragen.
9.2. Im Rahmen des CPS Vertrages wird dem Kunden ein Austausch-Service defekter Hardware im Zeitrahmen von 48 Stunden während normaler Geschäftszeiten angeboten. Dies gilt ausschliesslich für mobile Geräte CABCASH & RETAILCASH SMART/N5. Stationäre, beim Kunden fest installierte Hardware ist im Rahmen der Herstellergarantie an die AECORA einzusenden und die Reparaturdauer abzuwarten. Ein Anspruch auf sofortigen Austausch, bzw. Vor-Ort Reparatur Einsatz besteht nicht. Dies kann jedoch vom Kunden entgeltlich beauftragt werden.

10. Entgelt und Zahlungsbedingungen:
10.1.Der vereinbarte Preis und die Regelung der Bezahlung des Entgeltes gelten laut der in der Auftragsbestätigung beschriebenen Bedingung (Liefer-und Zahlungskonditionen). Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
10.2.Das Entgelt für den Service-und Updatevertrag ist abhängig von der Anzahl der beauftragten Lizenzen, des Softwarepaketes, der Versionsnummer und wird auf Seite 1 dieser Vereinbarung geregelt.
10.3.Preisänderungen können von AECORA mit einer Ankündigungsfrist von einem Quartal zum Beginn eines Kalenderjahres vorgenommen werden. Davon unabhängig werden die Preise gem. Seite 1 mit einem Verbraucherpreisindex auf der Basis 2010 indexiert und wertgesichert. Ergibt sich eine Erhöhung von mehr als 2%, erhöht sich das Entgelt jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres automatisch.
10.4.Sofern eine Preisanpassung unterbleibt, bedeutet dies keinen Verzicht von AECORA, diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
10.5.Ist der Kunde mit seinen Zahlungen mehr als 1 Monat (Frist durch einmalige schriftliche Benachrichtigung) im Verzug, kann AECORA den gegenständlichen Vertrag ohne weitere Ankündigung fristlos aufkündigen. Das vereinbarte Nutzungsrecht der Software erlischt nach Ablauf dieser Frist. Der Serverzugang des Kunden wird stillgelegt und alle Daten inklusive etwaige Backups auf den Servern der AECORA werden gelöscht. Daten-SIM Karten werden gesperrt und müssen, sowie überlassene Hardware, unverzüglich an die AECORA retourniert werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für den Fall von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz der AECORA vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz des Vertragspartners.
Auf diesen Vertrag gelangt ausschließlich nationales österreichisches Recht zur Anwendung.

12. Online Rechnung und Abbuchung:
Hiermitverzichtet der Vertragspartner auf die postalische Zustellung der Rechnung der AECORA. Die laufenden Gebühren werden erstmalig zum 1. desBeginnmonats für jeweils 12 Monate im Voraus verrechnet. die Rechnung wird im jährlichen Intervall, zum 1. des Beginnmonats per E-Mail zugesendet und fällig gestellt. Die Abbuchung hat durch Bankeinzug zu erfolgen, zu dessen Zustimmung sich der Vertragspartner verpflichtet.

13. Salvatorische Klausel:
Wenn der zugrundeliegende Vertrag eine Lücke enthält oder eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Restvertrag wirksam. Anstelle der fehlenden oderunwirksamen Vertragsbestimmung gilt eine Vertragsbestimmung als vereinbart, die den von den Vertragsteilen ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


SEPA-Lastschrift – Mandat (Ermächtigung)

So einfach funktioniert es:

Füllen Sie bitte den Einzugsermächtigungs-Vordruck vollständig aus.

Am Ende unterzeichnen Sie digital (Sign Here).

 

Mandatsreferenz (Ihre Kundennummer bei AECORA)

 

 

Zahlungsempfänger

AECORA IT GMBH

IZ NÖ-Süd, Strasse 2, Objekt M6/7

2355 Wiener Neudorf

Creditor ID: AT39ZZZ00000054039

 

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Ich ermächtige/Wir ermächtigen die AECORA IT GmbH Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der AECORA IT GmbH auf mein/unser Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen.

Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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Zahlungspflichtiger

Firmenname:

Anschrift:

,

IBAN:

UID-Nr. (Steuer-Nr.):

Zahlungsart: Wiederkehrender Einzug

 

HIERMIT NEHME ICH DEN GEGENSTÄNDLICHEN

„AECORA SOFTWARENUTZUNG & CUSTOMER PRO SUPPORT VERTRAG“

UND DIE EINZUGSERMÄCHTIGUNG VOLLINHALTLICH AN:

 

NAME:

   

FIRMA:

 

 

   

 

 

 

 ,                          

Ort, Datum                                                                              

 

 

Unterschrift des Kontoinhabers (firmenmäßige Zeichnung)

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Unterschrift Zertifikat
Name des Dokuments: CPS VERTRAG AECORA 2023
lock iconEindeutige Dokumenten-ID: d4c78ab1138fdbe7fcbd0885ce06f46c11e9938c
Zeitstempel Audit
December 17, 2021 3:58 pm CETCPS VERTRAG AECORA 2023 Hochgeladen von Markus Matousek - markus.matousek@aecora.at IP 212.108.61.191
August 31, 2023 4:04 pm CETKevin Kessler - kevin.kessler@aecora.at hinzugefügt von Markus Matousek - markus.matousek@aecora.at als CC'd-Empfänger Ip: 81.217.222.66
October 9, 2023 3:45 pm CETKevin Kessler - kevin.kessler@aecora.at hinzugefügt von Markus Matousek - markus.matousek@aecora.at als CC'd-Empfänger Ip: 81.217.222.66
October 9, 2023 4:00 pm CETKevin Kessler - kevin.kessler@aecora.at hinzugefügt von Markus Matousek - markus.matousek@aecora.at als CC'd-Empfänger Ip: 81.217.222.66
October 11, 2023 10:54 am CETKevin Kessler - kevin.kessler@aecora.at hinzugefügt von Markus Matousek - markus.matousek@aecora.at als CC'd-Empfänger Ip: 212.108.61.191
October 11, 2023 10:56 am CETKevin Kessler - kevin.kessler@aecora.at hinzugefügt von Markus Matousek - markus.matousek@aecora.at als CC'd-Empfänger Ip: 212.108.61.191